AGB

Die City Language School ist Ihre Englisch-Sprachschule im Herzen des Stadtzentrums von Dublin.

AGB 2023/2024

AGB 2023/2024 

Malvern House Ireland Ltd (Trading as City Language School) mit Sitz in 33/34 Dame Street, Dublin 2, Irland. Die City Language School betrachtet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als die gesamte Vereinbarung zwischen ihr und dem Schüler in Bezug auf die Bereitstellung eines Kurses, wie unten definiert. 

Verweise in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Schule umfassen die Bildungspartner, Vertreter und Mitarbeiter der Schule.  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für den Schüler und die Schule verbindlich, wenn sich der Schüler für einen Kurs anmeldet. 

Definitionen   

In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:   

Unterkunft – Unterkunft, die dem Schüler von oder über die Schule für die Dauer des Kurses oder für einen Teil des Kurses zur Verfügung gestellt wird   

Bildungspartner – ein von der Schule autorisierter Partner, um Kurse an Studenten zu vermarkten und zu verkaufen 

Unterkunftsbuchungsgebühr – eine nicht erstattungsfähige Gebühr, die vom Studenten bei der Buchung einer Unterkunft zu zahlen ist   

Irische Einwanderungsbehörden – autorisierte irische Behörden, Abteilungen oder andere Stellen, die mit der Verwaltung der Grenzkontrolle für Irland und der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen befasst sind   

Kurs – ein Studiengang, der von der Schule für den Schüler angeboten wird, einschließlich eines Paketkurses   

Kursübertragungsgebühr – eine vom Schüler an die Schule zu zahlende Gebühr in einer von der Schule festgelegten Höhe im Zusammenhang mit dem Wechsel des Schülers von einem Kurs in einen anderen auf Antrag des Schülers  

Homestay – Unterkunft in einem Privathaus in Dublin, das von einem Dritten bereitgestellt wird   

Unterkunft auswählen – Studentenwohnheime, Apartments oder Hotels, die über die Schule gebucht wurden  

Einschreibebrief – ein von der Schule an den Schüler ausgehändigtes Schreiben, aus dem hervorgeht, dass sich der Schüler für einen Kurs eingeschrieben hat   

GNIB-Brief – ein von der Schule bereitgestelltes Schreiben an Nicht-EU-Schüler, die sich beim GNIB anmelden. Dieses Dokument wird erst nach Zahlung der Prüfungsgebühren ausgehändigt 

Einzelunterricht – Privatunterricht von einem Lehrer für den Schüler   

Paketkurs – ein Studiengang, der aus einer Kombination von zwei oder mehr von der Schule angebotenen Studiengängen besteht  

Persönliche Daten – die persönlichen Daten des Schülers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Adresse, Telefonnummer, Notfallkontakt und E-Mail-Adresse   

Anmeldegebühr – eine vom Schüler an die Schule zu zahlende Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten für die Einschreibung   

Unterkunft – Unterkunft in einer Universität oder einem anderen Wohnheim, das über die Schule vermittelt, aber von einem Dritten bereitgestellt und verwaltet wird   

Kursgebühren – die vom Schüler an die Schule zu zahlenden Gebühren im Zusammenhang mit dem von der Schule von Zeit zu Zeit festgelegten Kurs   

Visa – eine dem Reisepass des Studenten beigefügte offizielle Genehmigung, die die Einreise und das Studium in Irland erlaubt   

  1. Irische Einwanderungsbehörden

1.1 Der Student ist dafür verantwortlich, alle Anforderungen der irischen Einwanderungsbehörden vor Beginn eines Kurses und während der gesamten Dauer eines Kurses vollständig zu erfüllen.  

1.2 Falls erforderlich, stellt die Schule dem Schüler nach Eingang der Anmeldegebühr und anschließend der Studiengebühren dem Schüler eine entsprechende schriftliche Bestätigung über den Stand der Bewerbung des Schülers für einen Kurs zur Verfügung und gestattet dem Schüler die Weiterleitung dieses Schreibens Bestätigung der irischen Einwanderungsbehörde als Nachweis der Immatrikulation. Alle Prüfungsgebühren müssen vollständig bezahlt werden, bevor ein GNIB-Schreiben ausgestellt wird.  

1.3 Der Student erkennt an und akzeptiert, dass ein Paketkurs von den irischen Einwanderungsbehörden als ein einziger Studiengang behandelt wird   

1.4 Wenn der Student während eines Kurses sein Visum verlängern muss, ist der Student dafür verantwortlich, dass eine Verlängerung eingeholt wird. Sofern der Schüler diese Bedingungen vollständig erfüllt hat, stellt die Schule dem Schüler die entsprechenden Dokumente zur Verfügung   

1.5 Die Schule behält sich das Recht vor, Schüler nicht einzuschreiben, wenn sie der Meinung ist, dass ihre Absichten nicht den Regeln und Vorschriften der irischen Einwanderungsbehörde entsprechen 

1.6 Der Schüler muss der Schule erlauben, den Pass des Schülers und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Visum des Schülers einzusehen und zu kopieren  

1.7 Studium und Reisen für Nicht-EU-Passinhaber: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich alle Studenten, die mit einem Studien- und Reisevisum eingeschrieben sind, im Rahmen ihrer Visumerteilung für eine externe Prüfung anmelden müssen. Es liegt in der Verantwortung der Schule, alle Schüler für ihre Abschlussprüfung anzumelden. Studierende sollten sich bei relevanten Bildungspartnern/Dritten erkundigen, ob ihre Prüfungsgebühr in ihren ursprünglich gezahlten Gebühren enthalten ist. Wenn nicht, müssen die Studenten vor der Ausstellung eines GNIB-Schreibens an der Rezeption bezahlen.  

1.8 Die Schule wird allen angemessenen Anfragen bezüglich des Zeitplans für die externe Abschlussprüfung des Schülers nachkommen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Schülers sicherzustellen, dass ihm der Zeitplan und die Daten für eine Prüfung bekannt sind. Für Studierende, die vorzeitig aus dem Studium ausscheiden und keine externe Abschlussprüfung ablegen können, erfolgt keine Rückerstattung (weitere Informationen zu Prüfungen siehe Punkt 15) 

  1. Immatrikulations- und Studiengebühren

2.1 Der Student erkennt an, dass; 

2.1.1 Die Schule berät den Schüler über die Eignung der Kurse auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen, aber der Schüler ist allein verantwortlich für die Auswahl des am besten geeigneten Kurses;  

2.1.2 der Student muss sicherstellen, dass er sich rechtzeitig einschreibt, um sicherzustellen, dass ein Visum erhalten werden kann und alle Anforderungen der irischen Einwanderungsbehörden erfüllt werden;  

2.1.3 Kursplätze unterliegen der Verfügbarkeit und können nach Ermessen der Schule abgelehnt werden;  

2.1.4 Das Mindestalter für die Anmeldung beträgt 18 Jahre. Bei bestimmten Programmen für Erwachsene können wir unter diesem Schwellenwert akzeptieren. Diese Studierenden werden nur dann in einen Studiengang eingeschrieben, wenn ihre Eltern/Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben haben. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars erkennen die Eltern/Erziehungsberechtigten an, dass ihr Kind in einem Erwachsenenzentrum unterrichtet wird und dass die Schule nicht rechtlich für das Kind verantwortlich ist.  

2.1.5 Die Klassengröße kann je nach Studiengang variieren, richtet sich aber nach den gesetzlichen Vorgaben  

2.2 Zahlung der Studiengebühren, der Anmeldegebühr und aller zusätzlichen Gebühren müssen vor Beginn eines Kurses vollständig bezahlt werden  

2.3 Einmal gezahlte Studiengebühren und Einschreibegebühren können nicht zugunsten eines anderen Studierenden übertragen werden  

  1. Zusätzliche Kosten

3.1 Studiengebühren berechtigen den Studenten, akademischen Unterricht in Bezug auf einen gewählten Kurs zu erhalten, decken jedoch nicht die Kosten für andere Materialien und Dienstleistungen, die ein Student möglicherweise benötigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lehrbücher, Prüfungsgebühren, Bankgebühren, Versicherungen , soziale Aktivitäten und Reisekosten. Der Student ist verpflichtet, solche Materialien und Dienstleistungen zu erwerben, die für den Abschluss eines Kurses erforderlich sind  

3.2 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Abschnitt 3.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen die Schüler ein oder mehrere Lehrbücher kaufen, die für den von ihnen gewählten Kurs erforderlich sind, und können jederzeit während eines Kurses aufgefordert werden, ein oder mehrere zusätzliche Lehrbücher zu kaufen ) für den Fall, dass sie in verschiedene Stufen dieses Kurses aufsteigen, auf maximal zwei Kursbücher pro Programm.  

3.3 Wenn ein Schüler zu einem anderen Kurs wechseln möchte, liegt dies im Ermessen der Schule und unterliegt der Zahlung einer Kurswechselgebühr und der Genehmigung durch die irischen Einwanderungsbehörden, falls zutreffend. Diese Kosten müssen vollständig bezahlt werden, bevor dem Studenten die Erlaubnis erteilt wird, sein Programm zu ändern. 

  1. Anmeldegebühr

4.1 Studenten, die sich für Kurse wie allgemeines Englisch, Geschäftsenglisch, Prüfungsenglisch und/oder Kombinationskurse bewerben, müssen eine Anmeldegebühr von 70 € entrichten. Diese Gebühr beinhaltet keine Visagebühr, die von den irischen Einwanderungsbehörden verlangt wird.  

4.2 Nicht-EU-Studenten, die sich für einen professionellen Kurs wie „Study and Travel“ bewerben, müssen die „Study and Travel Non-EU“-Registrierungsgebühr in Höhe von 100 € entrichten. Dies beinhaltet keine von den irischen Einwanderungsbehörden verlangte Visumgebühr.  

  1. Schüleraufzeichnungen

5.1 Der Schüler ist verpflichtet, der Schule solche personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, die die Schule vernünftigerweise anfordern sollte, und der Schüler stellt sicher, dass diese personenbezogenen Daten im Falle von Änderungen aktualisiert werden. 

5.2 Der Schüler erlaubt der Schule, Aufzeichnungen über die persönlichen Daten des Schülers zu speichern und diese Informationen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an andere Parteien weiterzugeben 

  1. Verwaltung von Kursen

6.1 Das Versäumnis, einen Kurs an seinem Anfangsdatum zu beginnen oder einen Kurs abzuschließen, ohne der Schule eine akzeptable Erklärung zu geben, führt zum Ausschluss des Schülers aus dem Kurs und zur Benachrichtigung der irischen Einwanderungsbehörden, sofern relevant, ohne Rückerstattung oder Übertragung auf einen anderen Kurs  

6.2 Wenn ein Schüler die Zeit oder das Datum des Unterrichts ändern möchte, muss dies am oder vor Mittwoch um 2:XNUMX Uhr beim Rezeptionspersonal beantragt werden, damit die Übertragung ab dem folgenden Montag wirksam wird. Alle Änderungen unterliegen der Verfügbarkeit und liegen im Ermessen der Schule, und es kann eine Verwaltungsgebühr anfallen  

6.3 Die Dauer eines Kurses bzw. die zur Absolvierung eines Kurses vorgesehene Zeit verlängert sich nicht durch unerlaubte Absenzen, nicht bescheinigte Erkrankungen oder die Zahlung zusätzlicher Gebühren. Alle zusätzlich geleisteten Gebührenzahlungen werden als Zahlungen für Studiengebühren für einen neuen Kurs behandelt  

6.4 Die Schule wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um einem Schüler in Bezug auf den Ort und die Zeit des Unterrichts entgegenzukommen, behält sich jedoch das Recht vor, Lehrer, Zeiten und Räume zu ändern und den Unterricht für verschiedene Kurse nach eigenem Ermessen zu kombinieren  

6.5 Wenn bei Kursen mit Zugangsvoraussetzungen oder Kursen, die sich auf einen Studenten beziehen, der ein bedingtes Angebot erhält, festgestellt wird, dass das schriftliche und mündliche Englisch des Studenten die Anforderungen eines Kurses nicht erfüllt, muss der Student einen zusätzlichen absolvieren Sprachkurses und die Kosten eines solchen Kurses sind vom Studenten vor Beginn des Zusatzkurses zu entrichten  

6.6 Wenn ein Schüler zu einem anderen Kurs wechseln möchte, liegt dies im Ermessen der Schule und unterliegt der Zahlung einer Kurswechselgebühr und gegebenenfalls der Genehmigung durch die irischen Einwanderungsbehörden. Diese Kosten müssen vollständig bezahlt werden, bevor einem Studenten die Erlaubnis erteilt wird, sein Programm zu ändern.  

  1. Klassenstufen

7.1 Alle Studenten müssen vor Beginn eines Kurses einen Test ablegen, um das angemessene Studienniveau für den gewählten Kurs eines Studenten zu bestimmen 

7.2 Die Entscheidung der Schule über das geeignete Studienniveau für einen Schüler ist endgültig und der Schüler erkennt dies an; 

7.2.1 keine Rückerstattung der Studiengebühren erfolgt, wenn der Studierende mit der zugeteilten Studienstufe unzufrieden ist; Und  

7.2.2 Obwohl die Schule angemessene Anstrengungen unternimmt, um einen Schüler in Bezug auf das Studienniveau anzupassen, liegt jede Änderung des Studienniveaus eines Schülers im Ermessen der Schule. 

  1. Rückerstattungen

8.0 Bei Stornierung eines Programms aufgrund einer Visumsverweigerung werden alle Gebühren zurückerstattet, mit Ausnahme einer unten aufgeführten Verwaltungsgebühr; Allgemeines Englisch, Wirtschaftsenglisch, Prüfungsenglisch, Kombinationskurse, Sommerkurs; 100 € Stornogebühr für professionelle Kurse inkl. Study & Travel; 200 € Stornogebühr  

8.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 8.0 hat ein Student Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühren, wenn dem Studenten ein Visum verweigert wird, unter der Bedingung, dass; 

8.1.1 keine Rückerstattung erfolgt, wenn die Ablehnung darauf zurückzuführen ist, dass der Student die erforderlichen Schritte zur Beantragung eines Visums nicht unternommen hat;  

8.1.2 das Originalschreiben der irischen Einwanderungsbehörde, in dem die Ablehnung eines Visums angegeben wird, der Schule vorgelegt wird;  

8.1.3 keine Rückerstattung mehr möglich ist, sobald ein Kurs begonnen hat;  

8.1.4 keine Rückerstattung erfolgt, wenn die Ablehnung darauf zurückzuführen ist, dass ein Student gefälschte Dokumente eingereicht hat;  

8.1.5 Die Bearbeitung von Rückerstattungen kann bis zu 4 Wochen dauern, sobald das Rückerstattungsformular und das in Abschnitt 8.1.2 genannte Schreiben bei der Schule eingegangen sind;  

8.1.6 Rückerstattungen erfolgen an die Person, die die ursprüngliche Zahlung getätigt hat, und wenn eine Kredit-/Debitkarte zur Zahlung verwendet wurde, erfolgt die Rückerstattung auf diese Debit-/Kreditkarte ohne Kreditkartengebühren von 3 %.  

8.1.7 keine Rückerstattung erfolgt, wenn ein Student einen Visumsantrag zurückzieht oder von einem Kurs ausgeschlossen oder von einer autorisierten Behörde oder Regierungsbehörde aus Irland ausgewiesen wird; Plus 

8.1.8 Es wird keine Rückerstattung gewährt, wenn ein Schüler ein Visum erhält und dann entscheidet, dass er nicht an der Schule studieren möchte. In diesem Fall teilt die Schule den irischen Einwanderungsbehörden mit, dass der Schüler für einen Kurs zugelassen wurde und ihn nicht begonnen hat.  

8.1.9 Wenn ein Visum ausgestellt wurde und der Kursbeginn von einem Studenten storniert wird, gibt es keine Rückerstattung, außer im folgenden Szenario; wenn das Visum offiziell storniert wurde und die Botschaft benachrichtigt wird, dass der Teilnehmer nicht reisen wird. In diesem Fall fällt eine Verwaltungsgebühr von 100 € an, außer bei unserem Study & Travel-Programm, bei dem eine Verwaltungsgebühr von 200 € erhoben würde (Prüfungserstattung siehe Punkt 15.4).  

8.1.10 Wenn die Zahlung über einen Bildungspartner erfolgt ist, erfolgt eine Rückerstattung über diesen Bildungspartner.  

8.1.11 mit Ausnahme von Klausel 8.1.4, wenn ein EU-Antragsteller eine Ablehnung hat, gelten die folgenden Rückerstattungsbedingungen: Die erneute Bewerbung ist kostenlos. Entscheidet sich der Student gegen eine erneute Bewerbung, werden alle Gebühren zurückerstattet. Bei einer erneuten Bewerbung wird die Anmeldegebühr erhoben. Wenn Sie sich nicht erneut bewerben, fallen alle Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 100 € an 

8.1.12 Die City Language School übernimmt keine Verantwortung im Falle von Visaverweigerungen. Im Falle einer Visumsverweigerung im Zusammenhang mit der Dokumentation der City Language School erstatten wir alle Studiengebühren und / oder helfen dem Schüler bei der erneuten Bewerbung. Es wird jedoch keine zusätzliche Entschädigung gewährt  

8.1.13 Sollte einem Studenten die Einreise in den Staat am Einreisehafen bei der Ankunft oder vom Zoll verweigert werden, ist keine Rückerstattung fällig  

8.1.14 Die City Language School muss mindestens 4 Wochen im Voraus benachrichtigt werden, wenn ein Schüler einen Kurs verschieben möchte. In diesem Fall muss ein neues Startdatum angegeben werden. Für alle Kursterminänderungen wird eine Gebühr von 80 € erhoben.  

8.1.15 Siehe Punkt 12 für die Rückerstattung der Unterkunft. 

  1. Stornierungen

9.1 Mit Ausnahme der Klauseln 8.1.7, 8.1.8, 8.1.10, 8.1.11 und 8.1.12 ist der Schüler berechtigt, einen Kurs jederzeit vor Kursbeginn zu stornieren, und der erstattete Betrag variiert wie folgt je nach wie viel Kündigungsfrist vor dem Startdatum der Student gegeben hat. Alle Registrierungsgebühren sind bei der Buchung vollständig zahlbar und nicht erstattungsfähig; 

9.1.1 bei einer Kündigungsfrist von mehr als 3 Wochen werden dem Studierenden 100 % der gezahlten Studiengebühren zurückerstattet;  

9.1.2 bei einer Kündigungsfrist von mehr als 2 Wochen werden dem Studierenden 75 % der gezahlten Studiengebühr zurückerstattet;  

9.1.3 bei einer Kündigungsfrist von weniger als 2 Wochen werden dem Studierenden 50 % der gezahlten Studiengebühren zurückerstattet;  

9.1.4 Wenn der Student weniger als 24 Stunden im Voraus storniert, hat der Student keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Zahlung muss mindestens 2 Monate vor Kursbeginn erfolgen.  

9.1.5 Die City Language School muss mindestens 4 Wochen im Voraus benachrichtigt werden, wenn ein Schüler einen Kurs verschieben möchte. In diesem Fall muss ein neues Startdatum angegeben werden. Für alle Kursterminänderungen wird eine Gebühr von 80 € erhoben. (Siehe 8.1.14) 

9.1.6 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert. (Siehe Punkt 10 Verbraucherschutz-Fernabsatzverordnung 2006)  

  1. Verbraucherschutzverordnung (Fernabsatz) (2006)

10.1 Online oder telefonisch gestellte Bewerbungen können innerhalb von sieben Tagen nach der Erstbewerbung storniert werden (Widerrufsfrist) 

10.2 Wenn der Schüler (innerhalb der Bedenkzeit) von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, muss die Schule schriftlich benachrichtigt werden. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert. Der Nachweis über die erfolgte Kündigung (innerhalb der Cooling-off-Periode) ist von den Studierenden aufzubewahren. Die Kaution und alle Gebühren werden vollständig zurückerstattet, abzüglich einer Verwaltungsgebühr (falls zutreffend). Die Kündigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Widerrufsfrist bei der Schule eingehen.  

10.4 Studenten sind für alle Bankgebühren verantwortlich und werden gegebenenfalls am ersten Tag mit diesen Gebühren belastet. 

  1. Feiertage

11.1 Studierende können je nach Verwaltung des gewählten Studiengangs einen Anspruch auf Urlaub haben (siehe Informationen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Studiengang). Beschränkt sich der Urlaubsanspruch auf vorab festgelegte Termine, sind Studierende nicht berechtigt, an anderen Tagen Urlaub zu nehmen Zeit 

11.2 Schüler müssen möglicherweise einen Teil ihrer Urlaubsvergütung während Zeiten verwenden, in denen die Schule wegen gesetzlicher Feiertage geschlossen ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Weihnachten, Sommer und Neujahr), und es gibt keine Reduzierung der Studiengebühren, wenn die Schule dies tut an Feiertagen oder Schulferien geschlossen.  

11.3 Studenten müssen möglicherweise ihre Ferien im Voraus buchen, und Stornierungen können dazu führen, dass dem Studenten Verwaltungsgebühren entstehen  

11.4 Die Schule hat das Recht, darauf zu bestehen, dass Schüler ihren Urlaubsanspruch zu bestimmten Zeiten in Anspruch nehmen, und es erfolgt keine Rückerstattung der Studiengebühren, wenn der Schüler nicht willens oder in der Lage ist, zu diesen Zeiten Urlaub zu nehmen  

11.5 Studierende des Study & Travel-Programms dürfen nach Studienbeginn keine außerplanmäßigen Pausen einlegen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie ihr Programm wie in ihrem Immatrikulationsschreiben beschrieben abschließen, und nur unter den folgenden Umständen wird eine außerplanmäßige Unterbrechung in Betracht gezogen: 

dokumentierter Tod eines nahen Familienmitglieds  

dokumentierte Erkrankung eines nahen Angehörigen  

dokumentiertes Attest eines Arztes über die medizinische Notwendigkeit einer längeren Studienunterbrechung  

Unfähigkeit, den Unterricht über einen längeren Zeitraum zu besuchen, verursacht durch nachgewiesene geistige oder körperliche Unfähigkeit  

alle Anträge auf außerplanmäßige Pausen sind direkt schriftlich an die Schulleitung zu richten. Sobald alle Unterlagen eingereicht sind, wird ein Treffen (ggf. mit Übersetzer) zwischen dem Antragsteller und dem Schulleiter vereinbart.  

In allen Fällen ist die Entscheidung des Schulleiters endgültig und kann nicht angefochten werden. Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht gegen die Anforderungen des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung verstoßen 

  1. Unterkunft

12.1 Die Schule wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um einem Schüler eine Gastfamilie oder ein Wohnheim unter Berücksichtigung der Präferenz des Schülers zur Verfügung zu stellen, aber die bevorzugte Unterkunft des Schülers ist möglicherweise nicht immer verfügbar. Die Kosten für die Unterbringung werden von der Schule festgelegt und können sich ändern. Auf Anfrage zur Suche nach einer Unterkunft durch das Buchungs- und Unterkunftsteam wird eine Gebühr von 100 € erhoben, die erstattet wird, wenn wir keine Unterkunft sichern können. 

12.2 Bei der Buchung einer Unterkunft muss der Student;  

12.2.1 eine Unterkunft für mindestens eine Woche buchen 

12.2.2 die Buchungsgebühr für die Unterkunft bezahlen  

12.2.3 bei ausgewählten City Language School-Unterkünften und einigen Wohnheimunterkünften bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 100 € per Kreditkarte zu hinterlegen  

12.2.4 sicherzustellen, dass die Ankunfts- und Abreisedaten der Schule mitgeteilt werden 

12.3 In Bezug auf die Unterbringung erkennt der Student an, dass; 

12.3.1 An- und Abreisedaten können nur nach besonderer Vereinbarung und ggf. gegen Aufpreis geändert werden; 

12.3.2 Die Anreise zum Wohnort darf nur sonntags erfolgen  

12.3.3 Sobald der Student in Irland zugelassen wurde, ist keine Rückerstattung der gezahlten Unterkunftsgebühren mehr möglich; Und  

12.3.4 jede Anfrage, die Unterkunft nach der Ankunft zu wechseln, wird nach Ermessen der Schule und vorbehaltlich der Verfügbarkeit behandelt.  

12.4 Wenn der Student eine gebuchte Unterkunft stornieren oder ändern möchte, fallen die folgenden Gebühren an (siehe Punkt 12.4.1) 

12.4.1.1 wenn der Schüler die Stornierung oder Änderung mehr als 14 Tage vor der geplanten Ankunft mitteilt, wird die Bearbeitungsgebühr fällig, sofern sie nicht bereits bezahlt wurde; 12.4.1.2 Wenn der Student 8-14 Tage vor der geplanten Ankunft storniert oder umbucht, sind die Unterkunftsgebühren für 1 Woche und die Bearbeitungsgebühr, falls noch nicht bezahlt, zu zahlen 

12.4.1.3 Wenn der Student die Stornierung oder Änderung 0-7 Tage vor der geplanten Ankunft mitteilt oder nicht anreist, sind 2 Wochen Unterkunftsgebühren und die Arrangementgebühr, falls noch nicht bezahlt, fällig 

12.4.1.4 Sobald der Student in eine Gastfamilie gezogen ist, kann der Student diese Gastfamilie für mindestens 2 Wochen ab dem Datum des Einzugs nicht stornieren oder ändern. Danach kann die Gastfamilie mit einer Frist von 7 Tagen storniert werden  

12.4.2 In Bezug auf die Auswahl der Unterkunft durch die City Language School; 

12.4.2.1 Wenn der Schüler die Stornierung mehr als 14 Tage vor der planmäßigen Ankunft an einem von der City Language School ausgewählten Wohnort mitteilt, ist die Bearbeitungsgebühr fällig, sofern sie nicht bereits bezahlt wurde;  

 12.4.2.2 Wenn der Student 8-14 Tage vor der geplanten Ankunft storniert, sind 1 Woche Unterkunftsgebühr und die Vermittlungsgebühr, falls noch nicht bezahlt, zu zahlen; 

12.4.2.3 Bei Stornierung 0-7 Tage vor Anreise oder Nichtanreise durch den Studierenden sind 2 Wochen Übernachtungsgebühr und die Vermittlungsgebühr, sofern noch nicht bezahlt, zu entrichten  

12.4.2.4 Es gibt eine Gebühr von 90 € für alle Unterkünfte, die von der Schule organisiert und gesichert werden, zuzüglich einer anschließenden Verlängerungsgebühr von 90 €. Diese Gebühr kann künftigen Erhöhungen unterliegen 

12.4.2.5 In Bezug auf Wohnheimunterkünfte können die Geschäftsbedingungen einzelner Anbieter gelten. Einzelheiten finden Sie auf der Website der Schule  

12.5 Die Schule hat das Recht, den Schüler, soweit angemessen, wegen inakzeptablen Verhaltens aus der Unterkunft zu verweisen. Zur Vermeidung von Zweifeln betrachtet die Schule als inakzeptables Verhalten unter anderem das Verursachen von Sachschäden, das Verursachen von Störungen oder Belästigungen, missbräuchliches oder respektloses Verhalten und/oder die Nichteinhaltung der Hausordnung. 

  1. Flughafensammlungen

13.1 Die Schule kann Schüler möglicherweise vom Flughafen abholen. Dieser Service unterliegt der Verfügbarkeit und der erforderlichen Vorauszahlung der Gebühren 

13.2 Die Gebühr, die einem Schüler für die Abholung vom Flughafen berechnet wird, beinhaltet eine Wartezeit von 1 Stunde und 30 Minuten ab der Ankunftszeit, die der Schüler der Schule mitgeteilt hat. Jede zusätzliche Wartezeit wird mit 10 € pro XNUMX Minuten berechnet  

13.3 In Bezug auf Abholungen am Flughafen ist der Schüler dafür verantwortlich, vollständige und korrekte Informationen zu den Reiseanforderungen bereitzustellen und diese Informationen bei Bedarf zu aktualisieren  

13.4 Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Stornierung eines Flughafentransfers der Schule mit einer Frist von weniger als 7 Tagen mitgeteilt wird 

  1. Anwesenheit und Zeiterfassung

14.1 Die Schüler sind verpflichtet, an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen und die in Bezug auf ihren Kurs festgelegten Stundenpläne einzuhalten, und die Schule ist nicht verantwortlich, wenn der Schüler Unterrichtszeit versäumt. Die Schule stellt nur dann Zeugnisse über den Abschluss eines Kurses aus, wenn Anwesenheit und Leistung nach Meinung der Schule zufriedenstellend waren 

14.2 Die Schüler müssen vor der veröffentlichten Beginnzeit zum Unterricht erscheinen und nach einer Pause unverzüglich zurückkehren. Wenn ein Schüler mehr als 15 Minuten zu spät zum Unterricht erscheint, wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen und es erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Studiengebühren. Bei anhaltender Verspätung zum Unterricht kann der Studierende vom Studium ausgeschlossen werden und es erfolgt keine Rückerstattung der Studiengebühren  

14.3 Bedingungen für die Abwesenheit von Schülerklassen wie folgt; 

14.3.1 Bei krankheitsbedingter Abwesenheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen;  

14.3.2 Fehlt ein Schüler ohne ärztliches Attest vom Unterricht, behalten wir uns das Recht vor, ihn vom Kurs auszuschließen und dürfen nur nach Ermessen der Schule wieder aufgenommen werden;  

14.3.3 Wenn der Student anhaltend wenig Anwesenheit hat und mit einem Visum studiert, werden die irischen Einwanderungsbehörden gemäß unserer veröffentlichten Anwesenheitsrichtlinie informiert  

14.3.4 Wird ein/e Studierende/r aufgrund unerlaubten Fernbleibens von einer Lehrveranstaltung ausgeschlossen, erfolgt keine Rückerstattung der Studiengebühren oder Verlängerung der Unterrichtszeit 

 

  1. Untersuchungen

15.1 Schüler werden normalerweise auf Antrag des Schülers zu Prüfungen angemeldet, aber die Schule behält sich das Recht vor, den Schüler nicht zu einer Prüfung anzumelden, wenn der Schüler nach Ansicht der Schule den von der Schule festgelegten erforderlichen Standard nicht erreicht hat  

15.2 Der Student ist für die Zahlung aller Prüfungsgebühren vor den Prüfungen verantwortlich, und alle gezahlten Prüfungsgebühren sind nicht erstattungsfähig  

15.3 Es liegt in der Verantwortung des Schülers sicherzustellen, dass alle E-Mail- und sonstigen Kontaktdaten zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung korrekt sind. Die Schule haftet nicht für Informationen, die aufgrund falscher Kontaktinformationen nicht eingehen 

15.4 Es wird keine Rückerstattung gewährt, wenn ein Student nicht an seinem angemeldeten Prüfungsplan am Ende des Kurses teilnehmen kann oder seinen Kurs vor dem geplanten Prüfungstermin verlässt (Study & Travel). 

  1. Nutzung von Computern

16.1 Die Nutzung der Computer der Schule durch Schüler unterliegt der Verfügbarkeit und liegt im Ermessen der Schule  

16.2 Dem Schüler ist es untersagt, die Computer der Schule für unbefugte Zwecke zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugriff auf pornografisches Material oder kommerzielle Aktivitäten 

  1. Verhalten und Disziplin

17.1 Die Schule hat das Recht, den Schüler in angemessenen Fällen wegen inakzeptablen Verhaltens, schlechter Leistung oder mangelnder Teilnahme vom Kurs auszuschließen, und es erfolgt keine Rückerstattung der Studiengebühren, wenn der Schüler so ausgeschlossen wird  

17.2 Zur Klarstellung: Die Schule betrachtet inakzeptables Verhalten als unter anderem das Verursachen von Sachschäden, das Verursachen von Störungen oder Belästigungen, missbräuchliches oder respektloses Verhalten, das Missachten von Brand- und Sicherheitsvorschriften und das Rauchen außerhalb der genehmigten Bereiche und Verkauf oder Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen auf dem Schulgelände  

17.3 Verursacht der Schüler vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an Schuleigentum, muss der Schüler, unbeschadet des Rechts der Schule, den Schüler auszuschließen, die vollen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz dieses Eigentums tragen 

  1. Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Schule

18.1 Die Schule ist nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen in Bezug auf den Kurs oder die Unterkunft des Schülers, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Schule liegen (siehe Ereignisse höherer Gewalt).  

18.2 Ein Ereignis höherer Gewalt umfasst alle Handlungen, Ereignisse, Nichtvorkommen, Unterlassungen oder Unfälle, die sich der angemessenen Kontrolle der Schule entziehen, und umfasst insbesondere (ohne Einschränkung) Folgendes; 

18.2.1 Streiks oder Arbeitskämpfe; 

18.2.2 zivile Unruhen, Aufruhr, Invasion, Terroranschlag oder Androhung eines Terroranschlags, Krieg (ob erklärt oder nicht) oder Androhung oder Vorbereitung eines Krieges; oder  

18.2.3 Feuer, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Bodensenkung, Epidemie oder andere Naturkatastrophen; oder  

18.2.4 Unmöglichkeit der Benutzung von Eisenbahnen, Schiffen, Flugzeugen, Kraftfahrzeugen oder anderen öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln; oder  

18.2.5 Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze.  

18.3 die Verpflichtungen der Schule in Bezug auf den Kurs oder die Unterbringung des Schülers werden für den Zeitraum ausgesetzt, in dem das Ereignis höherer Gewalt andauert, und die Schule wird die Zeit zur Erfüllung dieser Verpflichtungen für die Dauer dieses Zeitraums verlängern. Die Schule wird angemessene Schritte unternehmen, um das Ereignis höherer Gewalt zu beenden oder eine Lösung zu finden, durch die die Verpflichtungen der Schule trotz des Ereignisses höherer Gewalt erfüllt werden können 

  1. Haftung

19.1 Die Schule haftet gegenüber keinem Schüler für Verluste oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit oder als Folge der Nutzung des Schulgeländes durch den Schüler entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Schäden an oder Verlust von Eigentum oder Gegenständen des Schülers und Personenschäden des Passagiers (jedoch nur insoweit diese Verletzungen nicht durch Fahrlässigkeit der Schule verursacht wurden)  

19.2 Die Schule ist nicht verantwortlich für die Aufbewahrung und Zustellung von Post, Fax usw., die an den Schüler an die Schuladresse gesendet werden, oder für die Aufbewahrung von Prüfungsergebnissen oder Zertifikaten. 

  1. Allgemein

20.1 Fotos der Schüler dürfen im Werbe- und Werbematerial der Schule verwendet werden, es sei denn, der Schüler widerspricht ausdrücklich. Die Schüler werden für die Zeit, die mit der Aufnahme solcher Fotos verbunden ist, nicht bezahlt und übertragen der Schule alle Rechte an Lizenzgebühren, die sie möglicherweise haben. Die Schule behält sich das Recht vor, alle Bilder in jeder Weise zu verwenden, die die Schule für ihre eigene Werbung für angemessen hält, und das Urheberrecht an allen Bildern liegt bei der Schule. Der Schüler erteilt die Genehmigung zur Verwendung von Bildern, Stimmen, Darbietungen, Kunstwerken oder Ähnlichkeiten für Unterrichts- und / oder Bildungszwecke, Werbung, Marketing und Werbematerial für die Schule.  

20.2 Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheidet, dass eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeinem Umfang ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Bedingungen nur in diesem Umfang von den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt, die weiterhin gelten im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig sein  

20.3 Wenn die Schule es versäumt, ihre durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebundene Pflicht zu irgendeinem Zeitpunkt aufrechtzuerhalten, während diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft sind, darauf zu bestehen, dass der Schüler eine der Verpflichtungen des Schülers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt, oder wenn die Schule dies tut keine ihrer Rechte oder Rechtsbehelfe gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausüben, bedeutet dies nicht, dass die Schule auf solche Rechte oder Rechtsbehelfe verzichtet, und bedeutet nicht, dass der Schüler diesen Verpflichtungen nicht nachkommen muss. Wenn die Schule auf einen Verzug eines Schülers verzichtet, bedeutet dies nicht, dass die Schule automatisch auf einen späteren Verzug des Schülers verzichtet. Ein Verzicht der Schule auf eine dieser Bedingungen ist nicht wirksam, es sei denn, die Schule erklärt ausdrücklich, dass es sich um einen Verzicht handelt, und teilt dies dem Schüler schriftlich mit  

20.4 Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, hat keinerlei Rechte. 

20.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen irischem Recht und die Schule und der Schüler stimmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit irischer Gerichte zu 

  1. Gruppen

21.1 Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 20 % des vollen Paketpreises für die Gruppe zu leisten. Die Restzahlung für die Gruppe ist spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Die City Language School behält sich das Recht vor, Gruppen zu stornieren, die nicht innerhalb dieses Zeitrahmens bezahlen, und ihre Anzahlung wird nicht zurückerstattet. 

21.2 Bei der Ankunft ist eine Schadenskaution in Höhe von 200 € in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei der Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden entstanden sind. 

21.3 LEAP-Reisekarten werden mit 45 € pro Stück berechnet, und verlorene Karten werden mit diesem vollen Betrag berechnet. 

21.4 Flughafentransfers werden als Teil des Paketpreises berechnet. Bei An- und Abreise außerhalb der normalen Öffnungszeiten von 08:00 bis 20:00 Uhr wird ein Zuschlag von 25 € pro Schüler erhoben. 

  1. Gruppenstornierungen

22.1 Bei Stornierung der gesamten Gruppe bis 4 Wochen vor Anreise werden 50 € pro Schüler berechnet (einschließlich Einzelpersonen als Teil einer Gruppe, wenn die Gruppengröße unter das Gruppenleiterverhältnis von 1:15 fällt). 

22.2 Bei Stornierungen der Gruppe weniger als 4 Wochen vor Anreise wird die volle Anzahlung in Rechnung gestellt. 

 

Für weitere Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns bitte direkt unter info@citylingualschool.com